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Kontaktdaten

Vorstadtstraße 53

72351 Geislingen

Tel.: 07433 / 9 555 000

Fax.: 07433 / 9 555 001

Email: info@pflegedienst-andreas-alex.de

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Kurzinfos

Wir bieten allen Menschen, die Hilfe und Unterstützung benötigen, eine umfassende Pflege und Betreuung in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung an.

Häuslicher Pflegedienst Andreas & Alex GmbH

Vorstadtstraße 53, 72351 GeislingenKarte
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Wohnformen

Ambulanter Pflegedienst

Beschreibung

Wir sind ein privater Pflegedienst mit Sitz in Geislingen. Seit 2007 versorgen wir, ausschließlich mit examinierten Fachkräften, hilfsbedürftige Menschen, damit sie weiterhin selbstbestimmend leben und seine sozialen Kontakte aufrechterhalten können.Im Vordergrund unserer Bemühungen steht immer der Kunde als Mensch in seiner Gesamtheit. Aber auch das Miteinander mit den Angehörigen ist uns sehr wichtig.
Durch die sehr gute Zusammenarbeit mit allen heimischen Haus- und Fachärzten, sowie anderen medizinischen Einrichtungen (Physiotherapie, Krankenhäuser etc.), fehlt kein wichtiges Glied in der Kette für eine optimale Pflege und Versorgung. 
Wir sind Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen und rechnen ihre Leistungen mit den Kassen direkt ab. Durch jährliche strenge Qualitätsprüfungen (gem. § 114 SGB XI) durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) ist eine optimale Gesundheitsversorgung auf hohem Niveau gewährleistet.

Unser Leistungsangebot umfasst:

Grundpflege:
Unter Grundpflege versteht man die pflegerische Versorgung eines Menschen, der vorübergehend oder dauerhaft nicht alleine seine alltäglichen Grundverrichtungen bewältigen kann und ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Dazu gehören Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Vorbeugung (Prophylaxen), die Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation.

Behandlungspflege:
Die Behandlungspflege nach dem Sozialgesetzbuch (SGB V) umfasst ausschließlich medizinische Leistungen, die von examinierten Pflegekräften bei einem pflegebedürftigen Patienten zu Hause oder in einer stationären Einrichtung durchgeführt werden und zwar auf der Basis einer ärztlichen Verordnung, z.B. Insulin spritzen, Medikamente richten und verabreichen, professionelle Wundversorgung, anlegen von Kompressionsverbänden u.v.m. Die entstehenden Kosten werden von der Krankenkasse übernommen.

Beratungseinsatz:
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 die Pflegegeld beziehen, müssen in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz (gem. §37 Abs. 3 SGB XI) in Anspruch nehmen. Hierbei handelt es sich um eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit, die im Regelfall eine zugelassene Pflegeeinrichtung durchführt. Dabei entstehen keine Kosten für den Pflegebedürftigen.
Ziel eines Beratungseinsatz ist es, dass den Pflegebedürftigen und deren Angehörigen/Lebenspartnern bzw. den Pflegepersonen Vorschläge zu den Problemen in der täglichen Pflege gegeben werden.

Betreuung:
Seit dem 01.01.2017 haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 Anspruch auf einen Entlastungsbetrag. Dieser beträgt monatlich 125,00 Euro und ist für alle Pflegegrade identisch. Mögliche Leistungen die man in Anspruch nehmen kann wären z.B. Spaziergänge, Gespräche, Gedächtnistraining u.v.m.

Vermittlung:
Durch z.B. einen Schlaganfall, kann vieles im gewohnten Tagesrythmus des Betroffenen und der Angehörigen durcheinander gebracht werden.
Dies sind die Momente, in denen jeder Mensch Hilfe in Form von Beratung und Tipps benötigt. Wir informieren Sie gerne über Hausnotruf, Hilfsmitteln, Frisör, Fusspflege, Kurzzeitspflege u.v.m.







Angebote

Preisinformationen

Die Leistungen der bereits genannten Behandlungspflege, werden von den Krankenkassen übernommen.Für Leistungen der Pflegekasse, d.h. wenn Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt, erstellen wir sehr gerne ein individuelles Angebot für Sie.